Solarkollektoren können im Jahresdurchschnitt rund 70% des gesamten Warmwasserbedarfes eines Haushalts abdecken, bei einem optimal gedämmten Gebäude sogar die Hälfte des gesamten Wärmebedarfs – ganz ohne Abfall und Abgase. Indem Sonnenergie kostenlos zur Verfügung steht, reduzieren Solarkollektoren die Energiekosten.
Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen).
Die Anlage wird nicht im Rahmen eines Neubaus installiert.
Förderberechtigt sind Kollektoren, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind (im Wesentlichen mit Label Solar Keymark, mit Prüfung EN 12975-1/-2 oder EN 12975-1 resp. ISO 9806)
Die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz (www.qm-solar.ch) liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor.
Es werden mindestens 2 kW thermische Kollektor-Nennleistung zusätzlich installiert, bei Anlagenerweiterungen werden mindestens 2 kW zusätzliche thermische Kollektor-Nennleistung installiert.
Bei Anlagen ab 20 kW thermische Kollektor-Nennleistung wird eine aktive Anlagenüberwachung nach den Vorgaben von Swissolar installiert.
Luftkollektoren, Heutrocknungs- und Schwimmbadheizungsanlagen sind nicht förderberechtigt.
Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.
Pauschalbeiträge dürfen 40% der Investitionskosten nicht überschreiten (§23 EnG)