Rund 70% des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entfällt auf die Raumwärme. Eine bessere Wärmedämmung kann den Energieverbrauch von Gebäuden um bis zu 50% reduzieren. Die Wärmedämmung gehört somit zu den effizientesten Massnahmen bei einer energetischen Sanierung von Gebäuden.
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.
Grenze für den U-Wert geförderte Bauteile: U ≤ 0,20 W/m2K (Ausnahme bei Wand, Boden mehr als 2 m im Erdreich:
U ≤ 0,25 W/m2K)
U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0,07 W/m2K betragen
Für "geschützte" Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden.
"Geschützt" heisst: a) Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen als "von nationaler" oder "von regionaler" Bedeutung eingetragen ("denkmalgeschützt"); b) Von einer Behörde als geschützt definiert (Baubehörde, Orts- und Stadtbildkommissionen, etc.).
GEAK Plus (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab 10'000 Fr. Förderbeitrag pro Antrag
Die Kantone können zusätzliche Bedingungen erlassen.
Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.